OLG Frankfurt: Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeiurlaub mit Kind im Sommer 2016

Leitsätze:

1. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB.

2. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen.

Quelle: OLG Frankfurt a.M. 21.7.2016, 5 UF 206/16

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Viola M. Reimer Familienanwältin Scheidungsanwältin Lippstadt, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht E-Mail: post@kanzlei.es
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